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Ansprechpartner Vereine

 

Zweitspielrecht für Senioren:

  • Spielberechtigung wird in den Spielerpass eingetragen. Die Spieler mit Zweitspielrecht müssen in die Spielberechtigungsliste des Zweitvereins eingetragen werden.
  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Zweitspielrecht wird an den Bezirksseniorenspielleiter geschickt.

Voraussetzung:

  • Erst- bzw. Stammverein des Spielers hat keine eigene Mannschaft in der Meisterschaft der entsprechenden Altersklasse  – Bezirksseniorenspielleiter muss das bestätigen.
  • Antragsstellung bis 15.09. eines Kalenderjahres

Dauer des Genehmigungverfahrens beträgt im Regelfall ca. 5-7 Arbeitstage.

Die Kosten für die Erteilung des Zweitspielrechts richten sich nach der Finanzordnung in Verbindung mit der Anlage zur Finanzordnung des BFV.

Formular zum Download: Antragsformular „Antrag auf Zweitspielrecht im Seniorenbereich“

Hintergrundinformationen: Durchführungsbestimmungen zu § 37 Spielordnung (Zweitspielrecht für Amateure für den Seniorenbereich)

 

Antrag auf Hallen-Gastspielrecht für Senioren:

  • Das Zweitspielrecht für Senioren regelt nur die Spielgenehmigung im Freien. Besteht der Wunsch, in der Halle für einen anderen Verein aktiv zu werden, muss ein Hallen-Gastspielrecht für Senioren beantragt werden. Antrag und Hintergrundinformationen sind über die beiden folgenden Links abrufbar:

Formular zum Download: Antrag auf Hallen-Gastspielrecht für Senioren

Hintergrundinformationen: Durchführungsbestimmungen zu § 38 der Spielordnung zum Hallen-Gastspielrecht