Zweitspielrecht für Senioren:
- Spielberechtigung wird in den Spielerpass eingetragen. Die Spieler mit Zweitspielrecht müssen in die Spielberechtigungsliste des Zweitvereins eingetragen werden.
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Zweitspielrecht wird an den Bezirksseniorenspielleiter geschickt.
Voraussetzung:
- Erst- bzw. Stammverein des Spielers hat keine eigene Mannschaft in der Meisterschaft der entsprechenden Altersklasse – Bezirksseniorenspielleiter muss das bestätigen.
- Antragsstellung bis 15.09. eines Kalenderjahres
Dauer des Genehmigungverfahrens beträgt im Regelfall ca. 5-7 Arbeitstage.
Die Kosten für die Erteilung des Zweitspielrechts richten sich nach der Finanzordnung in Verbindung mit der Anlage zur Finanzordnung des BFV.
Formular zum Download: Antragsformular „Antrag auf Zweitspielrecht im Seniorenbereich“
Hintergrundinformationen: Durchführungsbestimmungen zu § 37 Spielordnung (Zweitspielrecht für Amateure für den Seniorenbereich)
Antrag auf Hallen-Gastspielrecht für Senioren:
- Das Zweitspielrecht für Senioren regelt nur die Spielgenehmigung im Freien. Besteht der Wunsch, in der Halle für einen anderen Verein aktiv zu werden, muss ein Hallen-Gastspielrecht für Senioren beantragt werden. Antrag und Hintergrundinformationen sind über die beiden folgenden Links abrufbar:
Formular zum Download: Antrag auf Hallen-Gastspielrecht für Senioren
Hintergrundinformationen: Durchführungsbestimmungen zu § 38 der Spielordnung zum Hallen-Gastspielrecht