Änderung der Durchführungsbestimmungen zu § 37 Spielordnung: Zweitspielrecht für Amateure für den Ü-Bereich

Liebe Sportfreunde,

wie von uns bereits angekündigt, gibt es eine Änderung in der Spielordnung für Amateure im Seniorenbereich, die die bisherigen „Zusatzspielrechte“ betrifft.

Ab März 2021 (Saison 2020 / 2021)  gibt es keine Zusatzspielrechte mehr. Diese heißen nun „Zweitspielrechte für Amateure für den Ü-Bereich“.

Die Zweitspielrechte sind vom Namen her mit den Zweitspielrechten im Herrenbereich identisch, sie unterscheiden sich aber inhaltlich von denjenigen aus dem Herrenbereich. Nähere Informationen finden sich unter folgendem Link:

Durchführungsbestimmungen zu § 37 Spielordnung (Zweitspielrecht für Amateure für den Seniorenbereich)

Der Download des Antrags auf ein Zweitspielrecht für den Seniorenbereich kann unter dem folgenden Link bezogen werden:

Antrag auf Zweitspielrecht für den Ü-Bereich

Folgende Änderungen ergeben sich mit der Umstellung ab März 2021:

Die Spielberechtigung eines Zweitspielrechts für Amateure im Seniorenbereich wird ab der Saison 2020 / 2021 in den Spielerpass des Antragsstellers / Spielers eingetragen. Die Spieler mit Zweitspielrechten können im Anschluss in die Spielberechtigungsliste des Zweitvereins übernommen werden.

Voraussetzung für die Genehmigung eines Zweitspielrechts ist u.a., dass beim Stammverein keine eigene Mannschaft in der antragsstellenden Altersklasse am Verbandsspielbetrieb teilnimmt. Im Antragsformular ist die Einverständniserklärung des Stammvereins zu bescheinigen, für den der Spieler eine gültige Spielberechtigung besitzt. Zur Verlängerung eines Zweitspielrechts muss jede Saison ein erneuter Antrag gestellt werden (siehe Punkt III der Durchführungsbestimmung: Antragsverfahren). Unterschriftenberechtig sind nur die jeweiligen Vereins-Vertretungsberechtigten des Stamm- sowie Zweitvereins.

Die Antragstellung kann letztmals am 15.09. eines Kalenderjahres beantragt werden, d.h. den begründeten Antrag für die Ausstellung eines Zweitspielrechts muss der Zweitverein mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular bei seinem zuständigen Bezirks-Seniorenspielleiter bis spätestens 15.09. eines Jahres eingereicht haben, um für das laufende Spieljahr noch eine Berücksichtigung zu finden. Ein späteres Einsteigen in den laufenden Spielbetrieb ist somit nicht mehr möglich. Jeder genehmigte Antrag hat eine Gültigkeit bis 31.12. eines Kalenderjahres.

Wichtige Information zur Beantragung (2-stufiges Verfahren):

  1. Der Antrag auf ein Zweitspielrecht ist NUR beim Bezirks-Seniorenspielleiter (Anton Jagdhuber) einzureichen.
  2. Vom Bezirks-Seniorenspielleiter wird der Antrag an die betreffenden Stellen des bfv weitergeleitet. Die Erteilung des Zweitspielrechts erfolgt über die zuständigen Stellen des bfv.

Die Dauer des Genehmigungverfahrens beträgt im Regelfall ca. 5 Arbeitstage.

Antragsformulare können nur dann vom Bezirks-Seniorenspielleiter weitergeleitet werden, wenn sie vollständig und inhaltlich richtig beim Bezirks-Seniorenspielleiter eingereicht worden sind. Die Kosten für die Erteilung des Zweitspielrechts richten sich nach der Finanzordnung in Verbindung mit der Anlage zur Finanzordnung des BFV.

Nach erfolgreicher Ausstellung des Zweitspielrechts durch den Verband wird der betreffende Spieler der Spielberechtigungsliste des Vereins zugeordnet. Der Verein / Mannschaftsbetreuer muss den Spieler selbständig der entsprechenden Mannschaft / Spielerkader zuordnen. Erst nach erfolgter Zuordnung und Hochladen eines Fotos liegt die Spielberechtigung im ESB vor. Das Feld „freier Spieler“ darf nicht für den Einsatz eines Spielers im Seniorenbereich verwendet werden.

Sportliche Grüße

Eure Spielgruppenleiter