Ab 03.04.2022: Keine Einschränkungen mehr für den Amateurfußball

Endlich ist er da, der Tag auf den alle Amateurfußballer* innen, Vereinsverantwortliche und Fußballfans seit Monaten gewartet haben: Seit Sonntag, 3. April 2022, gibt es keine coronabedingten Einschränkungen im Trainings- und Spielbetrieb mehr – weder auf noch neben dem Platz! Die Bayerische Staatsregierung hatte am 29. März 2022 beschlossen, die am 2. April auslaufenden pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen im Sport nicht mehr zu verlängern.

„Das ist natürlich das, wonach wir uns alle so lange gesehnt haben. Insbesondere nach den zuletzt teilweise auch nicht mehr nachvollziehbaren Einschränkungen vor allem für die Zuschauer*innen im Freien. Von daher sind wir alle sehr glücklich, dass der Fußballsport in ganz Bayern nun wieder von allen so ausgeübt und begleitet werden kann, wie wir ihn kennen und lieben. Allerdings – und das gehört auch zur Wahrheit – ist die Pandemie nicht vorbei und wir sollten alle auch weiterhin sehr verantwortungsvoll mit der Situation umgehen und Vorsicht walten lassen. Dass wir Fußballer*innen das können, haben wir in den jetzt über zwei Jahren der Pandemie gezeigt. Dafür braucht es keine Vorschriften und Gesetze, es braucht weiterhin unseren gesunden Menschenverstand“, erklärt BFV-Vize-Präsident Robert Schraudner, der die Corona-Taskforce des Bayerischen Fußball-Verbandes leitet.

Mögliche Einschränkungen sind allerdings auch nach dem 2. April noch nicht vom Tisch. Denn auf Basis der bundesweit gültigen „Hotspot-Regelung“ ist es möglich, dass die zuständigen Behörden die Corona-Lage eigenständig beurteilen und kurzfristig lokale oder regionale Einschränkungen beschließen, um die Folgen der Pandemie zu begrenzen. Aktuell gibt es in Bayern allerdings keinen solchen Hotspot – und auch die Staatsregierung greift anders als andere Landesregierungen nicht zu dem Mittel, den ganzen Freistaat per se zu einem Hotspot zu erklären.

Der BFV weist in diesem Zuge ausdrücklich darauf hin, dass weiterhin staatliche Quarantäne- und Isolations-Regelungen gelten, die auch Auswirkungen auf den Spielbetrieb haben können. Die entsprechende Handhabung hatte der BFV in seiner Spielordnung bereits sehr frühzeitig in „§94 Sonderregelungen für den Spielbetrieb im Rahmen der Covid-19-Pandemie“ geregelt und dies gilt auch weiterhin.

Quelle: bfv.de (https://www.bfv.de/news/corona/2022/03/keine-corona-beschraenkungen-mehr-ab-3.-april)